Schnelles Handeln gefragt
Neue Regelungen zum Pfändungsschutzkonto
09.12.2011 - Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an. Der bisherige 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 01. Januar 2012 weg. Konten, die bis zu diesem Datum nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wurden, sind dann nicht mehr vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. „Dies bedeutet, dass Guthaben auf den normalen Konten direkt an die Gläubiger gehen. Insbesondere Kundinnen und Kunden des Jobcenters können dann nicht mehr über ihre Sozialleistungen verfügen“, erläutert Martin Steinmeier, Geschäftsführer des Jobcenters Arbeit Hellweg Aktiv (AHA). „Abhilfe kann mit der Einrichtung eines so genannten Pfändungsschutzkontos geschaffen werden. Jedoch muss jeder Schuldner nun schnell selbst aktiv werden.“
Das Jobcenter rät daher Kundinnen und Kunden, die von Kontopfändungen betroffen sein könnten, schnellstmöglich die eigene Bank aufzusuchen und bestehende Konten in Pfändungsschutzkonten umwandeln zu lassen. Durch die Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen auch höher ausfallen. Dies hängt jedoch von der persönlichen Situation ab. Die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen der Grundsicherung handelt, kann dies durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zum neuen Pfändungskonto erhalten Arbeitslosengeld II-Empfänger auch im Jobcenter. Dort ist ein Merkblatt mit den wichtigsten Eckpunkten erhältlich.
Pressekontakt:
Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA)
Elisabeth Nückel
Paradieser Weg 2
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Telefon (+49) 02921 106-168
Telefax (+49) 02921 106-506
E-Mail: Elisabeth.Nueckel@jobcenter-ge.de
Internet: www.arbeit-hellweg-aktiv.de
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